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Kunstwerke aus dem zentralstaatlichen Bereich der Deutschen Demokratischen Republik

Der seinerzeit „volkseigene” Kunstbestand der DDR wurde gemäß den Regelungen im Einigungsvertrag von 1990 – abhängig von der bis dahin erfolgten Nutzung – zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt. Dem Bund wurden dabei solche Kulturgüter zugeordnet, die zuvor von zentralstaatlichen Einrichtungen wie Ministerien oder Gästehäusern der Regierung genutzt wurden. Hierzu gehören auch einzelne Objekte aus ehemaligem Reichsvermögen, die sich bei Kriegsende auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR befunden haben.

Innerhalb dieses Konvoluts sind die Kunstgegenstände aus dem Palast der Republik der DDR besonders erwähnenswert. Diese werden wegen des geschlossenen Konzepts bei den betreffenden Objekten handelt es sich um Auftragsarbeiten oder um gezielte Ankäufe – als einheitliche Sammlung verwaltet.

Darüber hinaus gehören zu diesem Teilbestand Objekte aus dem Bereich „Kommerzielle Koordinierung" (KoKo) und Werke aus sonstigen DDR-Beständen.