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Ehemaliges Reichsvermögen

Im Ressortvermögen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien befinden sich unter anderem Kulturgüter, die nach dem Zweiten Weltkrieg auf der Grundlage von Artikel 134 Grundgesetz als ehemaliges Reichsvermögen in Bundesvermögen übergegangen sind. Dabei handelt es sich um Objekte unterschiedlicher Gattungen – Werke der bildenden Kunst, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Münzen, Bücher und Möbel –, die sich bis 1945 im Besitz von Organisationen und Funktionären des NS-Staats befanden, darunter Adolf Hitlers „Sonderauftrag Linz“ und die Kunstsammlung Hermann Görings. Bei diesen Werken besteht grundsätzlich ein gesteigerter Verdacht auf einen NS-verfolgungsbedingten Entzug.

Zu diesem Bestand gehören unter anderem Werke alter Meister aus den Niederlanden, Deutschland und Italien sowie Kunstgegenstände deutscher und österreichischer Kunstschaffender des 19. Jahrhunderts. Seit Mitte der 1960er-Jahre befindet sich der Großteil dieser kunsthistorisch teilweise sehr wertvollen Objekte als Dauerleihgabe in über 200 deutschen Museen. Die Werke dieses Bestandes sind über die Provenienzdatenbank des Bundes abrufbar.

Zum Umgang mit potentiell unrechtmäßig erworbenen Kunstobjekten, auch solchen, die nicht aus ehemaligem Reichsvermögen stammen, siehe Provenienzforschung.